Vertragspartner
Der Vertragspartner ist die Linde Hotel & Gastro AG, mit Sitz an der Poststrasse 11 in 9410 Heiden. Im
Verlauf dieser AGB’s wird der Vertragspartner als «Hotel» bezeichnet.
Verfügbarkeit der Veranstaltungsräume
Die Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter bei ganztägigen Veranstaltungen von 08:00 Uhr bis
17:00 Uhr zur Verfügung. Das Hotel behält sich das Recht vor, diese Räumlichkeiten für weitere
Abendveranstaltungen zu nutzen.
Einrichten des Veranstaltungsraumes
Das Einrichten des Raumes am Vortag ist ab 19:30 Uhr kostenlos, jedoch abhängig von der
Verfügbarkeit. Eine fixe Reservation zum Einrichten bedingt eine Miete für eine Abendveranstaltung.
Offerten und deren Gültigkeit
Die Offerte basiert auf den vom Kunden angegebenen Eckdaten, wie Personenzahl, Ablauf und Budget.
Eine Offerte bleibt 30 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Reservation | Buchung
Sämtliche Reservationen werden vom Hotel schriftlich bestätigt. Bei provisorischen Buchungen wird
dem Kunde ein Optionsdatum mitgeteilt. Nach Verfall des Optionsdatums gehen die provisorisch
reservierten Räumlichkeiten automatisch und ohne Rückmeldung seitens des Hotels zurück in den
Verkauf.
Das Hotel ist vertraglich erst gebunden mit der vom Kunden unterschriebenen
Reservierungsbestätigung, resp. dem Functionsheet für den Anlass.Das Hotel verpflichtet sich, die
schriftlich vereinbarten Lieferungen und Leistungen termingerecht zu erbringen.
Der Veranstalter verpflichtet sich diese anzunehmen und innert vereinbarter Frist zu bezahlen.
Das Hotel hat jederzeit Recht eine Vorauszahlung bis zum vollen Betrag zu verlangen.
Bestätigungen
Absprachen zum Anlass, die Menüwahl, usw. müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass getroffen
sein und werden durch das Hotel schriftlich bestätigt. Wir bitten den Veranstalter die Bestätigung
aufmerksam zu lesen und uns bei Unklarheiten oder Differenzen sofort zu kontaktieren. Vom
Veranstalter gewünschte Zusatzleistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Teilnehmeranzahl
Die definitive Anzahl Teilnehmer ist bis 72 Stunden vor Anlassbeginn bekannt zu geben. Die 72
Stunden vor Anlassbeginn gemeldete Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird verrechnet.
Rechnungsgrundlage für Veranstaltungen aller Art
Die angegebene Personenanzahl auf der definitiven Reservierungsbestätigung gilt als
Verrechnungsgrundlage, ausser es werden mehr Gäste an der Veranstaltung teilnehmen, oder das
Hotel wird mindestens 72 Stunden vor Beginn des Anlasses schriftlich über die geringere
Teilnehmeranzahl informiert.
Sichere Stornobedingungen für Ihre Veranstaltung
Sollten die behördlichen Bestimmungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Veranstaltung nicht
zulassen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Kostenlose Annullierung 60 Arbeitstage vor der Durchführung des Events
60-6 Arbeitstage vor der Durchführung: 20% der vereinbarten Leistung
5-3 Arbeitstage vor der Durchführung: 80% der vereinbarten Leistung
2-0 Arbeitstage vor der Durchführung 100% der vereinbarten Leistung
Hotelzimmer | Übernachtung
Dem Hotel ist spätestens 7 Tage vor Ankunft eine definitive und detaillierte Namens- bzw. Zimmerliste
zuzustellen. Bei Überschreitung der bestätigten Teilnehmeranzahl bedarf es einer vorherigen
schriftlichen Abstimmung mit dem Hotel. Zahlungsinstruktionen für die Hotelzimmer und Extras sind
ebenfalls auf dieser Liste festzuhalten.
Hotelzimmer für Privatpersonen & Onlinebuchungen
Hotelzimmer zu Standardraten sind bis 15h00, 2 Tage vor Ankunft, kostenlos stornierbar. Anschliessend
wird mind. die 1. Nacht zu 100% verrechnet.
Die nichtstornierbaren Raten werden in jedem Fall, bei der Buchung belastet und können nicht erstattet
werden.
Vorzeitige Abreise
Vorzeitige Abreise, Änderungen der bestehenden Reservation oder Annullierungen von gebuchten
Zimmern während des Aufenthaltes, müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
Ohne den Bericht des Veranstalters behält sich das Hotel das Recht vor, eine Übernachtung oder die
Aufenthaltsdauer pro gebuchtem Zimmer zu verrechnen. Der Wiederverkauf des Zimmers bleibt dem
Hotel vorbehalten.
No-Show Zimmer
Bei nicht erfolgter Anreise werden die Kosten der 1. Nacht zu 100% in Rechnung gestellt. Ohne eine
schriftliche Information oder Anreise bis 12:00 Uhr am Folgetag, wird über das Zimmer frei verfügt. Es
besteht kein Anspruch mehr auf die Zimmerreservation.
Rauchen
Alle Veranstaltungsräume, öffentliche Bereiche sowie Hotelzimmer sind rauchfrei. Den Rauchern
stehen die Terrassen im Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss zur Verfügung. Rauchen
aus dem Zimmerfenster ist nicht gestattet. Evtl. notwendige Mehraufwände für die
Geschmacksneutralisation des Zimmers oder eine notwendige Sperrung wird in Rechnung gestellt
Zusätzliche Auf- oder Abbauarbeiten
Das Hotel richtet die Veranstaltungsräume gemäss vorheriger Absprache mit dem Veranstalter ein.
Mehraufwand für zusätzlichen Auf-, Um- oder Abbauarbeiten wird mit CHF 60.00 pro
Mitarbeiterstunde verrechnet.
Zapfengeld (Korkengeld)
Bei selbstmitgebrachten Weinen werden CHF 30.00 pro geöffneter Flasche 0.75l, werden bei
Spirituosen 0.7- 1l 40.00 verrechnet. Hochzeitstorten dürfen gerne selbst mitgebracht werden und mit
Gedeckkosten von CHF 3.00 pro Person verrechnet. Alle anderen Getränke und Speisen müssen,
sofern nicht anders vereinbart, vom Hotel Linde bezogen werden.
Wunderkerzen und Feuerwerkskörper
Um die Sicherheit im Hotel und den Veranstaltungsräumen zu gewährleisten, wurde eine moderne
Brandmeldeanlage installiert, welche bei erhöhter Rauch- und Wärmebildung direkt die Feuerwehr
alarmiert. Die Benutzung von handelsüblichen Wunderkerzen als auch von Feuerwerkskörpern ist
strengstens verboten, da auch diese den Feueralarm auslösen können. Brandlöcher und die
Folgekosten eines Feueralarms, die durch etwaiges Fehlverhalten des Kunden und seiner Gäste
entstehen, werden dem Kunden direkt weiter belastet.
Catering
Das Hotel erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Cateringdienstleistungen
aber übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich
für den geordneten Ablauf des Anlasses, ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Dieser hat sich
auch um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen.
Anlässe in anderen Lokalitäten bringen Zusatzkosten für Serviceleistungen und Materialtransporte, die
vom Umfang und Ort des Anlasses abhängig sind. Auf Anfrage erstellen wir ein entsprechendes
Angebot
Entsorgung
Der Veranstalter kann Reste von Dekorationsmaterial oder Unterlagen nach einer Veranstaltung durch
das Hotel entsorgen lassen. Das Hotel behält sich vor, bei grösseren Mengen, eine Entsorgungsgebühr
zu verrechnen.
Haftung bei Schäden
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Der
Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel für Beschädigungen der Einrichtung, grober Verschmutzung
der Räumlichkeiten oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine
Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden.
Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen
stets mit dem Hotel abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material
feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht und keine Löcher entstehen
Zahlungskonditionen und Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken und verstehen sich inklusive Service und Mehrwertsteuer.
Das Hotel rechnet in Schweizer Franken ab.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum zu begleichen. Es werden keine Skonti oder Rabatte
gewährt.
Sind einzelne Leistungen durch die Teilnehmer selbst zu bezahlen, kassiert das Hotel die bezogene
Leistung vor Ort ein. Ist dies aus irgendwelchem Grund nicht möglich, ist der Veranstalter verpflichtet,
die Kosten zu übernehmen sofern er keine gültige Rechnungsadresse der Teilnehmer angeben kann.
Unsere Preise sind berechnet gemäss Preisstand Januar 2023.
Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Trogen AR.
Stand 01.03.2023